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Selbstevaluierung gem. § 82b Gewerbeordnung

Als Unternehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Betriebsanlage alle fünf Jahre einer Selbstüberprüfung zu unterziehen (§ 82b GewO). Dies ist nicht nur entscheidend für Ihre Gewerbeberechtigung, sondern auch eine zwingende Voraussetzung, wenn Sie das Österreichische Umweltzeichen (z. B. EMAS oder ÖNORM EN ISO 14001) erlangen möchten.

Im betrieblichen Alltag kann jedoch oft eine Betriebsblindheit entstehen: Man übersieht wesentliche Verpflichtungen oder neigt dazu, über offensichtliche Mängel hinwegzusehen. Auch kleinere Umbaumaßnahmen werden gelegentlich nicht der Behörde gemeldet. Gerade in solchen Fällen ist es wichtig, jetzt zu handeln. Denn im Schadens- oder Brandfall, oder bei Unfällen von Mitarbeitenden, können die Konsequenzen schnell gravierend werden. Versicherungen verweigern möglicherweise Leistungen, und Behörden reagieren mit empfindlichen Strafen.

Zwar existieren vorgefertigte Formulare zur Selbstüberprüfung, doch diese sind häufig wenig geeignet, da die erforderliche fachliche Anleitung fehlt. Die bloße Verwendung solcher Formulare kann schnell zu oberflächlichen Ergebnissen und folglich zu Versäumnissen führen. Das alleinige Ausfüllen von Formularen bietet keine ausreichende Sicherheit und könnte sogar dazu führen, dass Versicherungen aussteigen oder gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt werden.

Mit meiner professionellen Begleitung schließen Sie diese Risiken aus. Es handelt sich dabei um eine neutrale Selbstevaluierung – keine behördliche Prüfung mit direkten Konsequenzen. Meine Aufgabe ist es, aufzuzeigen, was nicht in Ordnung ist. Es erfolgt keine Meldung an die Behörde. Als Unternehmer sind Sie selbst gefordert, die erforderlichen Maßnahmen zu setzen, um Konformität herzustellen.

Gemeinsam erheben wir den aktuellen Stand Ihres Betriebes, gleichen ihn detailliert mit bestehenden behördlichen Auflagen und Genehmigungen ab und klären bei Bedarf offene Punkte direkt mit der Behörde. Dadurch gewinnen Sie Rechtssicherheit und vermeiden unangenehme Überraschungen.

Greifen Sie jetzt zum Telefonhörer oder schicken Sie mir eine WhatsApp-Nachricht – gemeinsam bringen wir Ihren Betrieb auf die sichere Seite. Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören!

 

Die aktuelle Fassung der Gewerbeordnung (§ 82b GewO) finden Sie hier: Link zur Gewerbeordnung